• Alles gut, war ich wohl zu ungeduldig :zwinker:


    Sieht gut aus, die Perspektive von hinten gefällt mir super.
    Haste gut hinbekommen!!! 👍👍👍

    Voll geil, wenn ich rechts am Griff drehe, wird die Landschaft schneller 8)

  • Guten morgen 😊

    Das kann man grundsätzlich schon so machen und die ganze Geschichte ist auf jeden Fall ein guter Anfang und ist sehr vielversprechend.

    Ich finde es auch gut wenn die EN gewählt wird, die ja sonst meist nicht die erste Wahl ist wenn man nach nem Umbauprojekt gesucht wird.

    ... jetzt kommt allerdings das "aber"...

    ... wenn du dauerhaft und legal damit unterwegs sein möchtest wirst du noch mal ran müssen.

    Die hinteren Blinker sind nicht regelkonfom angebracht, sowohl von der Anbaulage, der Position als auch dem Sichtbarkeitsgrundsatz. Die dürfen einen maximalen Abstand von 40 cm vom hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges aufweisen. Das wäre in deinem Fall das Ende des Reifens, müssen also ein ganzes Stück weiter nach hinten wandern... die Sichtbarkeit im 45 Grad Winkel von hinten ist durch die Anbringung auch nicht gegeben...

    Der Kennzeichenhalter ohne Abweiser wird so auch nicht die Zustimmung der prüforganisationen bekommen... die maximal zulässige Neigung von 30 Grad zur Fahrbahn lässt sich auf deinen Bildern nicht beurteilen... allerdings wollte ich die nicht unerwähnt lassen.

    Und selbst wenn du das alles irgendwie durch die Abnahme kriegst besteht immer noch die sehr realistische Gefahr, dass die Rennleitung dein Fahrzeug auf Grund der erheblichen Mängel vor Ort stilllegt und dir die Weiterfahrt untersagt...

    Und ganz wichtig... an den Rückstrahler denken falls noch nicht passiert.

    Wenn du längere Strecken fahren möchtest solltest du auch über eine etwas besser ausgeführte sitzpolsterung des schwingsattels nachdenken... Früher haben mir die Kunden oft diese Sitze mitgebracht, die sie bei ebay und amazon bestellt haben um sie zu montieren... und nach zwei bis drei wochen haben wir dann einen besser gepolsterten Sitz von dock66 nachmontiert... ich spreche da auch aus eigener Erfahrung.

    Wenn du mal Hilfe brauchst etc darfst du dich auch gerne mal melden... hab das mit den Umbauten 20 Jahre beruflich gemacht und komme aus Bielefeld, dass liegt ja quasi um die Ecke...

    Ich hoffe meine Ausführungen kommen nicht irgendwie besserwisserisch oder zu kritisch rüber denn ich hab manchmal Probleme die mir auffallen passend in Schriftform zu bringen.

    LG Abby

  • Sieht gut aus, könnte ich mir bei meiner C auch so oder ähnlich vorstellen.

    Abbygale Ich glaub ich mussdich mal zur Projektbesprechung besuchen, Abby, von Lippstadt ist es janur ein Katzensprung.

    Micha :winke:

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

  • Da es ja dein erster Umbau ist hast du das Eintragungsproblem bisher nicht in der Form gehabt.

    Wenn man nur Teile anbaut / tauscht die eine ABE / Teilegutachten haben, geht das recht einfach.

    Mache ich z. B. bei der GTÜ ums Eck, also Lenker, Riser, Auspuff mit Nummer und Typgutachten für die EN - null Problem.

    Da bekommst du auch bei Kontrollen / in anderen Bundesländern kein Problem.

    Das ist die Anbauabnahme oder Änderungsabnahme.

    Bei deutlichen Eingriffen in das Fahrzeug was Rahmen, Position der Beleuchtung, Anzahl der Sitzplätze, Position des Kennzeichens, Stossdämpfer, selbst gebaute Fender usw. also allgemein die Verkehrssicherheit betrifft sieht das anders aus.

    Das erfordert eine Einzelabnahme und die kann nicht warten - das Motorrad muss zum TÜV (würde ich beim TÜV machen und nicht woanders, kommt bei Kontrollen z. B. in Bayern oder bei schwierig gestimmten Polizisten besser als DEKRA).

    Hier der offizielle Text:

    Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist und verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden, ob bspw. die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift. Bei einer Einzelabnahme müssen die Papiere umgehend durch die Zulassungsstelle berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Änderung an den Papieren, z. B. bei Umzug oder Halterwechsel das von TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen.

    Fragt sich, wie dahin kommen, hier noch eine Info:

    „Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind“

    Somit ergeben sich folgende Kriterien:

    • Kennzeichen am Fahrzeug angebracht
    • Kennzeichen ist auf Sie zugeteilt
    • bestehende Haftpflichtversicherung

    Dann dürfen Fahrten zur nächsten TÜV-Prüfstelle, sowie zur Zulassungsstelle durchgeführt werden. Vorsicht, auch hier nur innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks.

    Also Good Luck, den Prüfer fragen was er will, machen, TÜVen und sorglos fahren.

    Keep it simple, fix it quick, do it cheap:fly: