Bin richtig stolz auf
Sitz fender und led Blinker Lenker und Lenkererhöhung
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Ja und, wo is dat Bild
war nicht so schnell muss mich erstmal durch wuschteln bis ich alles finde hir
Schicker Umbau, wünsche dir viel Spaß und viele gute Ausfahrten.
Alles gut, war ich wohl zu ungeduldig
Sieht gut aus, die Perspektive von hinten gefällt mir super.
Haste gut hinbekommen!!! 👍👍👍
Danke das freut mich dann bin ich ja nicht der einzige der es schick findet
Trifft zwar nicht unbedingt meinen Geschmack aber Hauptsache dir gefällt es. Ich bin froh über jeden EN Umbau. Davon gibt es viel zu wenige.
Guten morgen 😊
Das kann man grundsätzlich schon so machen und die ganze Geschichte ist auf jeden Fall ein guter Anfang und ist sehr vielversprechend.
Ich finde es auch gut wenn die EN gewählt wird, die ja sonst meist nicht die erste Wahl ist wenn man nach nem Umbauprojekt gesucht wird.
... jetzt kommt allerdings das "aber"...
... wenn du dauerhaft und legal damit unterwegs sein möchtest wirst du noch mal ran müssen.
Die hinteren Blinker sind nicht regelkonfom angebracht, sowohl von der Anbaulage, der Position als auch dem Sichtbarkeitsgrundsatz. Die dürfen einen maximalen Abstand von 40 cm vom hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges aufweisen. Das wäre in deinem Fall das Ende des Reifens, müssen also ein ganzes Stück weiter nach hinten wandern... die Sichtbarkeit im 45 Grad Winkel von hinten ist durch die Anbringung auch nicht gegeben...
Der Kennzeichenhalter ohne Abweiser wird so auch nicht die Zustimmung der prüforganisationen bekommen... die maximal zulässige Neigung von 30 Grad zur Fahrbahn lässt sich auf deinen Bildern nicht beurteilen... allerdings wollte ich die nicht unerwähnt lassen.
Und selbst wenn du das alles irgendwie durch die Abnahme kriegst besteht immer noch die sehr realistische Gefahr, dass die Rennleitung dein Fahrzeug auf Grund der erheblichen Mängel vor Ort stilllegt und dir die Weiterfahrt untersagt...
Und ganz wichtig... an den Rückstrahler denken falls noch nicht passiert.
Wenn du längere Strecken fahren möchtest solltest du auch über eine etwas besser ausgeführte sitzpolsterung des schwingsattels nachdenken... Früher haben mir die Kunden oft diese Sitze mitgebracht, die sie bei ebay und amazon bestellt haben um sie zu montieren... und nach zwei bis drei wochen haben wir dann einen besser gepolsterten Sitz von dock66 nachmontiert... ich spreche da auch aus eigener Erfahrung.
Wenn du mal Hilfe brauchst etc darfst du dich auch gerne mal melden... hab das mit den Umbauten 20 Jahre beruflich gemacht und komme aus Bielefeld, dass liegt ja quasi um die Ecke...
Ich hoffe meine Ausführungen kommen nicht irgendwie besserwisserisch oder zu kritisch rüber denn ich hab manchmal Probleme die mir auffallen passend in Schriftform zu bringen.
LG Abby
Sieht gut aus, könnte ich mir bei meiner C auch so oder ähnlich vorstellen.
Abbygale Ich glaub ich mussdich mal zur Projektbesprechung besuchen, Abby, von Lippstadt ist es janur ein Katzensprung.
Micha
Da es ja dein erster Umbau ist hast du das Eintragungsproblem bisher nicht in der Form gehabt.
Wenn man nur Teile anbaut / tauscht die eine ABE / Teilegutachten haben, geht das recht einfach.
Mache ich z. B. bei der GTÜ ums Eck, also Lenker, Riser, Auspuff mit Nummer und Typgutachten für die EN - null Problem.
Da bekommst du auch bei Kontrollen / in anderen Bundesländern kein Problem.
Das ist die Anbauabnahme oder Änderungsabnahme.
Bei deutlichen Eingriffen in das Fahrzeug was Rahmen, Position der Beleuchtung, Anzahl der Sitzplätze, Position des Kennzeichens, Stossdämpfer, selbst gebaute Fender usw. also allgemein die Verkehrssicherheit betrifft sieht das anders aus.
Das erfordert eine Einzelabnahme und die kann nicht warten - das Motorrad muss zum TÜV (würde ich beim TÜV machen und nicht woanders, kommt bei Kontrollen z. B. in Bayern oder bei schwierig gestimmten Polizisten besser als DEKRA).
Fragt sich, wie dahin kommen, hier noch eine Info:
„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind“
Somit ergeben sich folgende Kriterien:
Dann dürfen Fahrten zur nächsten TÜV-Prüfstelle, sowie zur Zulassungsstelle durchgeführt werden. Vorsicht, auch hier nur innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks.
Also Good Luck, den Prüfer fragen was er will, machen, TÜVen und sorglos fahren.