EN500 gekürzter Rahmen & TÜV

  • Hallo zusammen,

    Ich stehe vor einer Kaufentscheidung - EN500 bobber :-)

    Ist dieser gekürzte Rahmen überhaupt für den TÜV ok oder muss da unbedingt eine Quertrebe zwischen die Federbeine?

    Siehe Foto 1+2

    Oder hat die EN bj‘94 unter dem Sitz noch eine Querstrebe?

    Falls nicht, muss diese zwingend geschweißt sein oder geht auch geschraubt(Plan B)?

    Ich möchte das für die Preisverhandlung wissen und wäre für jeden Tipp dankbar.

  • Na ja, dafür bräuchte ich jetzt eine Glaskugel...

    ... warum? Jeder Prüfer der diese Eintragungen macht wendet seine eigenen Maßstäbe an.

    Ist die Rahmenkürzung denn schon eingetragen?

    Dann wäre das ja eher zu vernachlässigen, denn es muss ja nicht noch einmal eingetragen werden. Es sei denn du hast vor etwas zu verändern in dem Bereich.

    Grundsätzlich sind Streben auch schraubbar denkbar, allerdings wenn die Rahmenkürzung nicht eingetragen wurde kann es zu ganz bösen Überraschungen kommen und der Rahmen kann für immer seine Zulassung verlieren. Dann hättest du einen Haufen Ersatzteile gekauft und müsstest dir im schlimmsten Fall einen Erstzrahmen kaufen.

    Habe schon viele Rahmen gekürzt und einige Prüfer wollten Streben, manche nicht, einige fanden geschraubte Streben besser weil dann nicht der Rahmen beim schweißen evtl verzogen wird, grad bei so sensiblen Stellen wie der Federbeinaufnahme, manche wollten eine definitive Änderung mittels geschweißter Strebe usw...

    ... also wenn nicht eingetragen dann eher Finger weg oder mit Detailfotos vorher noch einmal zum Eintrageonkel und drüber sprechen.

  • Ich gebe Abbygale vollkommen recht, wenn die Änderungen bisher noch nicht eingetragen sind, lass lieber die Finger davon. erspart ne menge Kummer

    Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

    :aetsch: