Hi,
muss ich, wenn ich eine Vorverlegte Fußrastenanlage gegen eine Originale tausche, diese auch austragen lassen ?
Hi,
muss ich, wenn ich eine Vorverlegte Fußrastenanlage gegen eine Originale tausche, diese auch austragen lassen ?
Ich weiß das nicht genau aber wenn die eingetragen ist muss die bestimmt, wie ich den TÜV Verein kenne, auch ausgetragen werden nach dem Motto steht drinn muss auch da sein
genau wissen tu ich das auch nicht , aber unser preußischer regulierungsbürokratiewahn hat sicher auch dafür irgendwo einen spezifischen absatz in einem Unterpunkt einer Gesetzesnovelle
ich hatte sämtliche Eintragungen immer nur als Anhang mitgeführt , sodass ein rückbau immer problemlos möglich war.-einfach ein Papier weniger vorzeigen und gut war. :thumbsup:
Als ich meine Vorverlegte damals beim TÜVer vorgestellt habe zwecks Eintragung hab ich danach gefragt :
Auskunft des Graukittels : Wenn es für die Fussrasten keine ABE gibt muss sie eingetragen werden und wieder ausgetragen werden wenn man sie wieder entfernt .
Das war dann auch der Grund warum ich mein Windschild nicht eingetragen hab .
Oesie
Danke,
sollte bei den ganzen TÜV-Buden hier wohl kein Problem sein
Deswegen lasse ich das auch nicht eintragen sondern führe nur das Schreiben vom Onkel mit....
Da kam mir eine Information zu Ohren - HAL lässt austragen . da heb ich doch mal ganz ganz leise den Zeigefinger
ISCH ISCH ISCH ^^^^^^^^^^
ISCH ISCH ISCH
Hallo Lutz,
wenn !, ich die Anlage veräussern will, dann bekommst Du natürlich Bescheid.
Ich würde das aber erst gerne testen, da ich bei der Ente an beide Hebel gleichzeitig komme. :whistling:
Deshalb hast Du noch keine Info
Du bist soooooooooooooo gut zu mir
So, ich habe nun eine brauchbare Originalanlage.
Somit ist geklärt-die Sonntagsente wird total Original :thumbsup:
@Lutz-Nein noch nicht
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