servus Leute ,ein Gutachten sollte hier im Forum Vorliegen ,zum herunterladen ? oder bin ich da schlecht informiert ?
wo bekomme ich das Gutachten her ? meine Neuanschaffung hatt 20kw ,möchte sie auf 37kw TÜV brauch sie auch noch ,aber das dürfte kein Problem sein, technisch optisch wie ausem laden . bräuchte halt das Gutachten .
mfg kalle :whistling:
gutachten zur leistungsänderung
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ich schick dir die datei
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kermaniac ,schicke mir sie auf meine E Mail Adresse,suche auch abstandshalter,habe bei Louis angerufen gibt nichts für die LTD
Selbermachen ?
mfg -
Normalerweise muss ich dem TüV doch bescheinigen das ich gedrosselt bin oder. Eine Bescheinigung das ich offen fahre?????????????
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Normalerweise muss ich dem TüV doch bescheinigen das ich gedrosselt bin oder. Eine Bescheinigung das ich offen fahre?????????????
Ich hab es bisher nicht geschafft, die Entdrosselung meiner GSX eingetragen zu bekommen. Trotz entsprechendem Schrieb von Suzuki mit allen Daten die im Fahrzeugschein zu ändern sind, ausgestellt auf meinen Namen und Fahrgestellnummer.
Der Prüfer hat sich daran aufgehängt, dass die Höchstgeschwindigkeit dann 3 km/h zu hoch ist für den Geschwindigkeitsindex der Reifen. Und Reifen mit höheren Geschwindigkeitsindex gibt es in den Dimensionen nicht. -
@'lifetime:
Die Bescheinigung von Kawa ist dafür da, die Unbedenklichkeit der 50 PS zu belegen. Meine war auf 27 PS gedrosselt, dies war in den Papieren auch dann mit 27 PS eingetragen und ich ließ sie wieder offen machen. Damit das wieder eingetragen wird, war die Bescheinigung notwendig. Oder hab ich dich falsch verstanden?@Kalle
hast du die Bescheinigung erhalten?
Abstandshalter: ich habe mir jetzt welche anfertigen lassen. Sind aber wegen meines gesundheitlichen Shitstorm seit Juni letzten Jahres nicht ganz fertig geworden (Rohzustand, noch nicht beschichtet, die Schrauben fehlen noch). -
Hallo,
ich bin neu hier und nehme das Thema nochmal auf.
Habe mir eine EN 500 Bj. 1994 gekauft und benötige auch das Gutachten für 37kW.
Verkäufer hatte mir zwar versichert das sie so eingetragen ist nur beim Blick in die Papiere bestätigte sich das leider nicht.
Wäre wirklich sehr dankbar wenn mir das jemand per Mail schicken könnte.
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Letztendlich, wenn keiner das Gutachten hat, einfach Kawasaki anschreiben, so hab ichs auch mit meiner LTD gemacht, war ungewöhnlich schnell im Briefkasten.
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die dinger sind ja kein geheimnis, bitte schön:
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Super dankeschön für die Mühen.
Gibt es das Gutachten auch für die EN 500 mit Fahrgestell Nr. 500B? Hatte mich da nicht korrekt ausgedrückt.
Kawasaki habe ich schon angeschrieben...haben mir aber nur eine Bestätigung geschickt das es möglich ist die Leistung zu steigern.
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Soweit ich weis, laufen sowohl die A als auch die B unter der Bezeichnung EN500A. Ich habe eine B und im Fahrzeugschein steht auch EN500A.
Das Gutachten müsste also ausreichend sein
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Das ist schon richtig. Nur habe ich bei der B einen V977 Vergaser und in dem Gutachten ist ein V589 eingetragen.
Deshalb meine Frage.
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Für die B ist es ein anderes :-) Gutachten FP-31
Hatte ich nach einem Anruf bei Kawa-Kundendienst innerhalb von 5 Minuten per Mail erhalten. Das war direkt bei der Abnahme...dachte dass der TÜV für das viele Geld auch selbst was macht...
Mein Tüver hat aber weder Nummern noch sonst was geprüft. Verbal habe ich die „neuen“ Vergaserschieber....welche ich zuvor mit Metallknete geschlossen hatte, bestätigt :-)